Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aufraggebers (= Teilnehmer) haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen.
Die Anmeldung hat schriftlich auf einem unserer Aufnahmeanträge zu erfolgen. Sie ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags je nach Art der gewählten Mitgliedschaft entweder durch monatlichen Lastschrifteinzug zu Beginn des Mitgliedsmonats oder durch Dauerauftrag/Überweisung/Lastschrifteinzug gegen Erhalt einer Jahresrechnung zu Beginn des Mitgliedsjahres. Die Mitgliedschaft dauert an, solange Sie nicht nach Ziffer 2 gekündigt wird.
Gutscheine und Gutschriften können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns bis zur ersten Unterrichtsstunde vorgelegt werden.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist erstmals nach 4 Monaten möglich, danach monatlich. Sie ist mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende in Textform zu erklären, eine Abmeldung beim Tanzlehrer genügt nicht. Daneben besteht selbstverständlich stets das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, also weil Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile das Festhalten an der Mitgliedschaft nicht zugemutet werden kann. Auch diese Kündigung hat in Textform an unser Büro zu erfolgen.
Bei geringer Kursbelegung behalten wir uns vor, einzelne Unterrichtseinheiten zusammenzulegen oder abzusagen. Ändern sich dadurch Veranstaltungsort, -zeit und/oder -dauer, hat der davon betroffene Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung hat in Textform an unser Büro zu erfolgen.
Der Teilnehmer besucht sämtliche Unterrichtsangebote auf eigene Gefahr. Für eventuelle Personenschäden haften wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle einer mindestens fahrlässigen Verursachung, für eventuelle sonstige (insbesondere Vermögens-) Schäden haften wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle eine mindestens grob fahrlässigen Verursachung.
Für den Unterrichtsinhalt gewähren wir keinen Unterrichtserfolg.
Die Garderobe während des Unterrichts ist unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich außerhalb der Säle. Eine Haftung für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke wird nicht übernommen, es sei denn, wir oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben den Schaden mindestens grob fahrlässig verursacht.
Choreographien, Schrittsätze oder andere geistige Schöpfungen der Tanzlehrer und Trainer genießen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Das Rauchen ist in allen unseren Räumlichkeiten grundsätzlich nicht gestattet.
Für alle Angebote an Minderjährige gelten ergänzend unsere HAUSREGELN FÜR DIE KINDERTANZKURSE.
Alle Tanzschulen und Gaststätten, in denen der Unterricht stattfindet, sind voll konzessioniert und verkaufen Getränke. Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Getränken ist ausschließlich unseren Teilnehmern i. R. d. Unterrichts und nur in bruchsicheren Behältnissen gestattet.
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten ist wegen Infektionsgefahr unser Büro unverzüglich zu benachrichtigen.
In den Schulferien NRW, in der Karnevalswoche von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch, an den gesetzlichen Feiertagen NRW, bei Lehrerfortbildungen (Euro Dance Festival) sowie eigenen Veranstaltungen wie WORKSHOPFESTIVAL & D-TOWN SWING, WCS FESTIVAL, etc. findet kein Unterricht statt.
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich deutschem Recht.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis Düsseldorf.
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
hausregeln für die kindertanzkurse
Die Sicherheit Ihrer Kinder steht bei uns an erster Stelle. Daher finden Sie nachfolgend unsere ergänzenden Hausregeln für die Kindertanzkurse.
Bitte halten Sie diese unbedingt ein und helfen so mit, den Aufenthalt Ihrer Kinder in unserer Tanzschule zu einem sicheren, reibungslosen und fröhlichen Erlebnis werden zu lassen.
Bitte weisen Sie auch Ihre Kinder darauf hin, dass die Tanzschule kein Spielplatz ist und sie sich dementsprechend verhalten und den Anweisungen des Lehrpersonals der Tanzschule folgen. Dies gilt in besonderem Maße für die Kinder ab 8 Jahren, die unbegleitet zum Kurs erscheinen.
1. Für die Teilnahme eines Kindes im Alter von 3–7 Jahren am Unterricht muss eine erwachsene Aufsichtsperson während der gesamten Kurszeit anwesend sein (z. B. Eltern, Großeltern).
2. Für die Teilnahme am Unterricht ist das Tragen fester Schuhe (z. B. Sneaker, Halbschuhe etc.) erforderlich, damit Ihre Kinder auf dem glatten Tanzparkett nicht ausrutschen. Das Tanzen mit Socken, Hausschuhen, Schläppchen oder Barfuß ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
3. Denken Sie bitte daran, vor dem Unterricht noch einmal gemeinsam mit Ihrem Kind auf die Toilette zu gehen, damit alle Kinder den Tanzkurs dann möglichst ungestört genießen können.
4. Die Aufsichtsperson darf gerne ein Kind mitbringen, welches nicht selber am Unterricht teilnimmt (sog. »Geschwisterkind«), sofern sie sich um dieses kümmert und es beaufsichtigt, so dass der Unterricht nicht gestört wird (z. B. durch weinen, quengeln, schreien, herumlaufen, toben). Wir haben leider schon oft erlebt, dass ein Geschwisterkind unruhig wird und mittanzen möchte, wenn der Tanzkurs startet. Daher behalten wir uns im Interesse der Sicherheit Aller und der Gewährleistung des Unterrichtserfolgs vor, Geschwisterkinder nur zuzulassen, solange sie weder die Sicherheit noch die Durchführung des Tanzkurses gefährden.
5. Verlässt die Aufsichtsperson den Kursraum während der Tanzstunde mit Einwilligung der Lehrkraft, geht die Aufsichtspflicht für das Kurskind solange auf die Lehrkraft über.
6. Unser Personal übernimmt nicht die Aufsichtspflicht für Geschwisterkinder! Behalten Sie Ihre Kinder daher bitte stets im Auge! Unsere Tanzschule ist kein Kinderspielplatz, sondern ein Aufenthaltsort für alle Altersklassen und daher nicht ausschließlich kindgerecht eingerichtet. Es gibt viele Gefahrenquellen für Kleinkinder wie z. B. Treppen, Spiegel, Glasscheiben, Feuerschutztüren, Steckdosen etc..
7. Die Aufsichtspflicht für unbegleitete Kurskinder ab 8 Jahren beginnt und endet mit dem erlaubten Betreten bzw. Verlassen des Kursraumes für den gebuchten Tanzkurs.
8. Planen Sie Ihre Ankunft in der Tanzschule bitte erst kurz vor Kursbeginn ein, damit die Wartezeit nicht zu lange wird. Sie können Ihre Kinder sodann im Wartebereich, im Eingang, im Gastronomiebereich oder vor dem Tanzschuleingang beaufsichtigen.